Allgemeine Verkaufsbedingungen

Objekt
Diese allgemeinen Bedingungen definieren die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Fernreservierung der vorgeschlagenen Gîte und Spa.
"Es gab einen Garten" in der Rue du Lavoir 3 in 16700 Salles-de-Villefagnan.
Sie regeln alle für die Reservierung notwendigen Schritte und die Nachbereitung der Reservierung zwischen den Vertragsparteien. Der Kunde bestätigt, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie die internen Vorschriften und ihre Anhänge gelesen und akzeptiert zu haben.

Standortdauer
Diese Unterkunft für 4 Personen wird für einen Zeitraum vermietet, der bei Ihrer Reservierung festgelegt und in Ihrem Mietvertrag angegeben ist. Unter keinen Umständen kann ein Kunde nach Ablauf dieser Frist ein Recht auf Verbleib in den Räumlichkeiten geltend machen. Ebenso sind unsere tierischen Freunde nicht zugelassen.

Reservierung und Zahlung
Die Reservierung wird nach Zahlung des gesamten Aufenthaltsbetrags wirksam.
Zahlungen erfolgen per Kreditkarte direkt auf der Website.

Stornierungsbedingungen
Die Stornierung einer Reservierung wird erst nach unserer Bestätigung per E-Mail wirksam, dass sie berücksichtigt wurde.
Jede Stornierung weniger als 15 Tage ab dem Datum des Beginns des reservierten Aufenthalts führt zur Einbehaltung der geleisteten Anzahlung und führt zu keiner Entschädigung.
Bei Nichterscheinen am Tag des Aufenthalts werden 100 % des Aufenthaltsbetrags fällig.
Bei Unterbrechung des laufenden Aufenthaltes werden 100 % des Betrages des verbleibenden Aufenthaltes fällig.

Die Vorsicht
Bei Ihrer Ankunft wird eine Kaution in Höhe von 500 € verlangt. Es wird Ihnen nach Inspektion, nach Abzug von Schäden oder Bruch der Ausrüstung oder der Kosten für die Wiederherstellung der Räumlichkeiten, falls erforderlich, zurückgegeben.
Sollte die Höhe der Kaution nicht ausreichen, verpflichtet sich der Mieter die Summe nach der Ausgangsinventur zu vervollständigen.
Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie:
Ein Schlüsselbund sowie die Geschäftsordnung, ihre Anhänge und ein Inventar zur Unterzeichnung.

Pflichtversicherung
Der Mieter ist verpflichtet, eine Miethaftpflichtversicherung mit der Bezeichnung „ VILLEGIATURE "" abzuschließen, die alle ihm anvertrauten Räumlichkeiten gegen Schäden wie Feuer, Explosion, Wasserschäden versichert, die von ihm oder seinen Gastgebern während der Mietzeit verursacht werden könnten. Dem Mietvertrag ist zwingend eine auf den Mieter ausgestellte Versicherungsbescheinigung beizufügen.